Veröffentlichungen vom Amtsgericht Tostedt zum Aktenzeichen HRB 203533
Firma: Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Stade - Wohn- und Langzeiteinrichtungen gemeinnützige GmbH
Sitz: Stade
Adresse: Am Hofacker 14, 21682 Stade
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Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Stade - Wohn- und Langzeiteinrichtungen gem...
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Veröffentlichung vom 10.10.2012 12:00:00
Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Stade - Wohn- und Langzeiteinrichtungen gemeinnützige GmbH, Stade, Am Hofacker 14, 21682 Stade. Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Abspaltung von Vermögensteilen der Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Stade Schwinge Werkstätten GmbH (bisher Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Stade Schwinge Werkstätten und Langzeiteinrichtungen gGmbH) mit Sitz in Stade (Amtsgericht Tostedt HRB 101298) sowie die Änderung von § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Förderung des freien Wohlfahrtswesens und der Altenhilfe für geistig, körperlich und seelisch behinderte Menschen. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch ambulante Pflege, häuslicher Krankenpflege und Betreuung von geistig, körperlich und seelisch behinderten und alten Menschen durch die Langzeiteinrichtung "Haus am Hofacker" und durch die stationären und ambulanten Wohneinrichtungen für behinderte und alte Menschen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2012 Teile des Vermögens der Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Stade Schwinge Werkstätten GmbH (bisher Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Stade Schwinge Werkstätten und Langzeiteinrichtungen gGmbH) mit Sitz in Stade (Amtsgericht Tostedt HRB 101298) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist mit Eintragung vom heutigen Tag auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
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