Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRB 203482
Firma: NOMOS Projektgesellschaft mbH
Sitz: Osnabrück
Adresse: Neumarkt 9-10, 49074 Osnabrück
Löschungen
NOMOS Projektgesellschaft mbH, Osnabrück, Neumarkt 9-10, 49074 Osnabrück.Die Ver...
Veränderungen
NOMOS Projektgesellschaft mbH, Osnabrück, Neumarkt 9-10, 49074 Osnabrück.Die Ges...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.10.2009 22:00:00
NOMOS Projektgesellschaft mbH, Osnabrück, Neumarkt 9-10, 49074 Osnabrück.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2009. Geschäftsanschrift: Neumarkt 9-10, 49074 Osnabrück. Gegenstand: Der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung eigenen Vermögens sowie die Durchführung aller damit zusammenhängenden und den Gesellschaftsweck fördernden Tätigkeiten und Geschäfte. Stammkapital: 153.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Lührmann, Dirk, Bad Iburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der NOMOS Projektgesellschaft GmbH & Co. KG, Osnabrück (HRA 6205) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Lührmann, Dirk aus Bad Iburg