Veröffentlichungen vom Amtsgericht Braunschweig zum Aktenzeichen HRB 203380
Firma: HUSKELAPP Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Sitz: Wolfenbüttel
Adresse: Neuer Weg 9, 38302 Wolfenbüttel
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HRB 203380: HUSKELAPP Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Wolfenbüttel, Neuer ...
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HUSKELAPP Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Wolfenbüttel, Neuer Weg 9, 38302...
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Veröffentlichung vom 24.06.2013 12:00:00
Drachenfelssee 893. V V GmbH, Wolfenbüttel, Neuer Weg 9, 38302 Wolfenbüttel. Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) sowie in § 4 (Geschäftsführer) und mit ihr die Änderung der Firma und die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Nach Fortführung des Namens des übertragenden Rechtsträgers nunmehr neue Firma: HUSKELAPP Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Rehm, Florian, Wolfenbüttel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.05.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.05.2013 mit der HUSKELAPP Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Wolfenbüttel (Amtsgericht Braunschweig, HRB 203815) verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers gleichzeitig eingetragen und damit wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Rehm, Florian aus Wolfenbüttel
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Neueintragungen
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