Veröffentlichungen vom Amtsgericht Walsrode zum Aktenzeichen HRB 203259
Firma: ExuS Technology AG
Sitz: Osterholz-Scharmbeck
Veränderungen
HRB 203259: XQAND AG, Osterholz-Scharmbeck, Jacob-Frerichsstr. 8, 27711 Osterhol...
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HRB 203259: XQAND AG, Osterholz-Scharmbeck, Jacob-Frerichsstr. 8, 27711 Osterhol...
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HRB 203259:XQAND AG, Osterholz-Scharmbeck, Jacob-Frerichsstr. 8, 27711 Osterholz...
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HRB 203259:ExuS Technology AG, Osterholz-Scharmbeck, Jacob-Frerichsstr. 8, 27711...
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HRB 203259:ExuS Technology AG, Osterholz-Scharmbeck, Jacob-Frerichs-Straße 8, 27...
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HRB 203259:ExuS Technology AG, Osterholz-Scharmbeck, Jacob-Frerichs-Straße 8, 27...
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ExuS Technology AG, Osterholz-Scharmbeck, Jacob-Frerichs-Straße 8, 27711 Osterho...
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ExuS Technology AG, Osterholz-Scharmbeck, Jacob-Frerichs-Straße 8, 27711 Osterho...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.08.2011 22:00:00
ExuS Technology AG, Osterholz-Scharmbeck, Jacob-Frerichs-Straße 8, 27711 Osterholz-Scharmbeck. Aktiengesellschaft. Satzung vom 04.04.2011 mit Änderung vom 01.08.2011. Geschäftsanschrift: Jacob-Frerichs-Straße 8, 27711 Osterholz-Scharmbeck. Gegenstand: Herstellung von und Handel mit Servern, Computern, Computerteilen sowie mit Softwareprodukten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Vorstand: Flathmann, Oliver, Osterholz-Scharmbeck, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Schottke, Marco, Osterholz-Scharmbeck, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ExuS Data GmbH, Osterholz-Scharmbeck (Amtsgericht Walsrode HRB 122685) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.04.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Flathmann, Oliver aus Osterholz-Scharmbeck,
Schottke, Marco aus Osterholz-Scharmbeck