Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRB 203198
Firma: Heilpädagogische Hilfe Osnabrück Verwaltungs GmbH
Sitz: Osnabrück
Adresse: Industriestraße 17, 49082 Osnabrück
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HRB 203198: Heilpädagogische Hilfe Osnabrück Verwaltungs GmbH, Osnabrück, Indust...
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Heilpädagogische Hilfe Osnabrück Verwaltungs GmbH, Osnabrück, Industriestraße 17...
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Heilpädagogische Hilfe Osnabrück Verwaltungs GmbH, Osnabrück, Industriestraße 7,...
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Veröffentlichung vom 16.11.2009 22:00:00
Heilpädagogische Hilfe Osnabrück Dienstleistungs GmbH, Osnabrück, Industriestraße 7, 49082 Osnabrück.Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2009 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Heilpädagogische Hilfe Osnabrück e.V. mit Sitz in Osnabrück (AG Osnabrück VR 1032) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Weiter wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Organe der Gesellschaft) und in § 8 (Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung) beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: Heilpädagogische Hilfe Osnabrück Verwaltungs GmbH. 75.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2009 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2009 Teile des Vermögens der Heilpädagogische Hilfe Osnabrück e.V. mit Sitz in Osnabrück (AG Osnabrück VR 1032) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
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