Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hildesheim zum Aktenzeichen HRB 203154
Firma: FUNKE Wärmeaustauscher Apparatebau Verwaltungs GmbH
Sitz: Gronau (Leine)
Adresse: Zur Deßel 1, 31028 Gronau
Veränderungen
HRB 203154: FUNKE Wärmeaustauscher Apparatebau Verwaltungs GmbH, Gronau (Leine),...
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FUNKE Wärmeaustauscher Apparatebau Verwaltungs GmbH, Gronau (Leine), Zur Deßel 1...
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FUNKE Wärmeaustauscher Apparatebau Verwaltungs GmbH, Gronau (Leine), Zur Deßel 1...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.10.2012 12:00:00
FUNKE Wärmeaustauscher Apparatebau Verwaltungs GmbH, Gronau (Leine), Zur Deßel 1, 31028 Gronau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.03.2012. Geschäftsanschrift: Zur Deßel 1, 31028 Gronau. Gegenstand: die Herstellung und der Vertrieb von Wärmeaustauschern, Apparaten, Handelsgeschäften mit derartigen Erzeugnissen sowie die Beteiligung an bzw. mit gleichartigen Unternehmen. Stammkapital: 511.300,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Funke, Karl-Heinz, Gronau, *XX.XX.XXXX; Stauch, Michael, Gronau, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Funke, Helgard, Gronau, *XX.XX.XXXX; Funke, Peter, Berlin, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der FUNKE Wärmeaustauscher Apparatebau Verwaltungs GmbH u. Co. KG, Gronau (Amtsgericht Hildesheim, HRA 15118) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.03.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Funke, Helgard aus Gronau,
Funke, Karl-Heinz aus Gronau,
Funke, Peter aus Berlin,
Stauch, Michael aus Gronau