Veröffentlichungen vom Amtsgericht Oldenburg zum Aktenzeichen HRB 203126
Firma: F. Weyhausen Beteiligungs GmbH
Sitz: Wildeshausen
Veränderungen
F. Weyhausen Beteiligungs GmbH, Wildeshausen, Visbeker Str. 35, 27793 Wildeshaus...
Löschungen
F. Weyhausen Beteiligungs GmbH, Wildeshausen, Visbeker Str. 35, 27793 Wildeshaus...
Veränderungen
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Veränderungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.03.2009 22:00:00
F. Weyhausen Beteiligungs GmbH, Wildeshausen, Visbeker Str. 35, 27793 Wildeshausen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.02.2009 mit Änderung vom 26.02.2009. Geschäftsanschrift: Visbeker Str. 35, 27793 Wildeshausen. Gegenstand: Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als Komplementärin an der F. Weyhausen GmbH & Co. KG Maschinenfabrik. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lorch, Helmut Theodor Immanuel, Ganderkesee, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Brunkhorst, Klaus, Twistringen, *XX.XX.XXXX; Gabriel, Artur, Wildeshausen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der F. Weyhausen Beteiligungs AG, Wildeshausen (Amtsgericht Oldenburg HRB 141477) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 06.02.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Brunkhorst, Klaus aus Twistringen,
Gabriel, Artur aus Wildeshausen,
Lorch, Helmut Theodor Immanuel aus Ganderkesee