Veröffentlichungen vom Amtsgericht Walsrode zum Aktenzeichen HRB 203032
Firma: Nienburg Energie GmbH
Sitz: Nienburg
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HRB 203032: Nienburg Energie GmbH, Nienburg, An der Breiten Riede 9, 31582 Nienb...
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Vorgänge ohne Eintragung
Nienburg Energie GmbH, Nienburg, An der Breiten Riede 9, 31582 Nienburg. Die Lis...
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Nienburg Energie GmbH, Nienburg, An der Breiten Riede 9, 31582 Nienburg. Die Ges...
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Nienburg Energie GmbH, Nienburg, An der Breiten Riede 9, 31582 Nienburg. 600.000...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.04.2011 12:00:00
Nienburg Energie GmbH, Nienburg, An der Breiten Riede 9, 31582 Nienburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.02.2011. Geschäftsanschrift: An der Breiten Riede 9, 31582 Nienburg. Gegenstand: der Gas- sowie der Strom-Vertrieb in und um Nienburg, der Biogas-Vertrieb, Wärme-Contracting-Projekte, Vertriebsdienstleistungen für die Stadtwerke Nienburg und die Übernahme von Dienstleistungen und Betriebsführungsaufgaben für Versorgungsbetriebe, sämtlich im Rahmen der Daseinsvorsorge. Stammkapital: 480.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Witt, Norbert, Osterbruch, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der Stadtwerke Nienburg/Weser GmbH mit Sitz in Nienburg (Walsrode HRB 30257 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 21.02.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.02.2011. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Witt, Norbert aus Osterbruch