Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 202906
Firma: DLZ - Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH
Sitz: Hannover
Veränderungen
HRB 202906: DLZ - Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH, Hannover, Arndtstraß...
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DLZ - Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH, Hannover, Arndtstraße 20, 30167 ...
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DLZ - Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH, Hannover, (Arndtstraße 20, 30167...
Berichtigungen
DLZ - Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH, Hannover, (Arndtstraße 20, 30167...
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Veröffentlichung vom 15.09.2008 12:00:00
DLZ - Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH, Hannover (Arndtstraße 20, 30167 Hannover). 90.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Hoffmann, Hans-Jürgen, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.07.2008 einenTeil des Vermögens der Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Ost eGmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 61929) im Wege der Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Zur Durchführung des Spaltungs- und Übernahmevertrages ist das Stammkapital um 23.000,00 EUR auf 90.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag insoweit in §§ 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und 14 (Aufsichtsrat) geändert. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Hoffmann, Hans-Jürgen aus Hannover
Neueintragungen
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