Veröffentlichungen vom Amtsgericht Walsrode zum Aktenzeichen HRB 202898
Firma: Elektro Meyer Steyerberg GmbH
Sitz: Steyerberg
Veränderungen
HRB 202898: Klaus Meyer Verwaltungs GmbH, Steyerberg, Kirchstraße 1, 31595 Steye...
Veränderungen
HRB 202898: Klaus Meyer Verwaltungs GmbH, Steyerberg, Kirchstraße 1, 31595 Steye...
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HRB 202898: Elektro Meyer Steyerberg GmbH, Steyerberg, Kirchstraße 1, 31959 Stey...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.02.2011 12:00:00
Elektro Meyer Steyerberg GmbH, Steyerberg, Kirchstraße 1, 31959 Steyerberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2010 mit Änderung vom 18.11.2010. Geschäftsanschrift: Kirchstraße 1, 31959 Steyerberg. Gegenstand: Der Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb eines Unternehmens im Bereich der Elektrotechnik, insbesondere der Handel mit Waren der Elektrotechnik und die Erbringung von Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Meyer, Klaus, Steyerberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 20.08.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2010 das von dem Einzelkaufmann Meyer, Klaus, Steyerberg, 26.01.1969 unter der Firma Elekro Meyer e.K. (AG Walsrode HRA 201085) betriebene Unternehmen im Wege de Umwandlung durch Ausgliederung durch Aufnahme übernommen. Die Ausgliederung wird wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Meyer, Klaus aus Steyerberg