Veröffentlichungen vom Amtsgericht Braunschweig zum Aktenzeichen HRB 202876
Firma: Carl Grove IT- und Logistic Consulting GmbH
Sitz: Wolfenbüttel
Adresse: Luisenweg 5, 38302 Wolfenbüttel
Veränderungen
HRB 202876: Carl Grove IT- und Logistic Consulting GmbH, Wolfenbüttel, Luisenweg...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.03.2011 22:00:00
Carl Grove IT- und Logistic Consulting GmbH, Wolfenbüttel, Luisenweg 5, 38302 Wolfenbüttel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.1991, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Barleben (bisher Amtsgericht Stendal HRB 103710) nach Wolfenbüttel beschlossen. Geschäftsanschrift: Luisenweg 5, 38302 Wolfenbüttel. Gegenstand: Durchführung der Geschäfte der Spedition, von Möbeltransporten und der Lagerhaltung einschließlich Logistik. Stammkapital: 52.400,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Grove-Heike, Andreas, Wolfenbüttel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.10.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.10.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.10.2010 mit der Heinrich Fiedler Möbeltransporte GmbH & Co. KG mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRA 9911) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Grove-Heike, Andreas aus Wolfenbüttel