Veröffentlichungen vom Amtsgericht Tostedt zum Aktenzeichen HRB 202823
Firma: SE Vermögens-GmbH
Sitz: Hamburg
Adresse: Am Stadtgraben 15, 21614 Buxtehude
Löschungen
HRB 202823: SE Vermögens-GmbH, Buxtehude, Am Stadtgraben 15, 21614 Buxtehude. Ha...
Veränderungen
SELogistik Verwaltungsgesellschaft mbH, Buxtehude, Am Stadtgraben 15, 21614 Buxt...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.03.2011 12:00:00
SELogistik Verwaltungsgesellschaft mbH, Buxtehude, Am Stadtgraben 15, 21614 Buxtehude. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2010. Geschäftsanschrift: Am Stadtgraben 15, 21614 Buxtehude. Gegenstand: Die Erbringung von Personaldienstleistungen allgemeiner Art, insbesondere im Bereich der Produktionslogistik, der Lagerwirtschaft, der Kommissionierung und der Konfektionierung sowie die Überlassung von Wirtschaftsgütern, soweit es einer staatlichen Genehmigung nicht bedarf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ein Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein, solange er einziger Geschäftsführer ist. Werden weitere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei Geschäftsführer oder ein Geschäftsführer und ein Prokurist die Gesellschaft gemeinsam. Bestellt als Geschäftsführer: Elçi, Sidar, Buxtehude, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Sidar Elçi, Buxtehude, geb. am 09.11.1976, als Inhaber unter der Firma "Sidar Elçi e.K.", Buxtehude, (AG Tostedt HRA 201822) betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung wurde am heutigen Tage in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Elçi, Sidar aus Buxtehude