Veröffentlichungen vom Amtsgericht Braunschweig zum Aktenzeichen HRB 202795
Firma: jService GmbH
Sitz: Wolfsburg
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HRB 202795: jService GmbH, Wolfsburg, Hopfengarten 41, 38442 Wolfsburg. Neue Ges...
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HRB 202795: jService GmbH, Wolfsburg, Hopfengarten 41, 38442 Wolfsburg. Bestellt...
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HRB 202795: jService GmbH, Wolfsburg, Hopfengarten 41, 38442 Wolfsburg. Die Gese...
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HRB 202795:jService GmbH, Wolfsburg, Hopfengarten 41, 38442 Wolfsburg.Einzelprok...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.01.2011 12:00:00
jService GmbH, Wolfsburg, Irisstraße 4, 38446 Wolfsburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Irisstraße 4, 38446 Wolfsburg. Unternehmensberatung im In- und Ausland. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bauermeister, Jörg, Wolfsburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles (Mitunternehmeranteil an der früheren jService GmbH & Co. KG) der Solid Invest GmbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 200791 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 04.11.2010 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Die Ausgliederung wird wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers; diese ist zeitgleich erfolgt. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Bauermeister, Jörg aus Wolfsburg