Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 202696
Firma: Aequitas WBL GmbH
Sitz: Hameln
Veränderungen
HRB 202696: Aequitas WBL GmbH, Hameln, Robert-Henseling-Str. 11, 31789 Hameln. D...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 15.12.2015 19:01:00
HRB 202696: Aequitas WBL GmbH, Hameln, Robert-Henseling-Str. 11, 31789 Hameln. Beim Handelsregister ist ein Entwurf eines Verschmelzungsplans vom 20.11.2015 eingereicht worden. Danach soll die Aequitas WBL Ltd. mit Sitz in Birmingham/England (Registrar of Companies for England and Wales, Company No. 06685018) als übertragender Rechtsträger mit der Aequitas WBL GmbH mit Sitz in Hameln (Amtsgericht Hannover, HRB 202696) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Den Gläubigern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Aequitas WBL Ltd. auf die Aequitas WBL GmbH die folgenden Rechte zu (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG): a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Aequitas WBL GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntgabe der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hannover ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Aequitas WBL GmbH unter deren Geschäftsanschrift,,Aequitas WBL GmbH, Robert-Henseling-Str. 11, 31789 Hameln" geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird, § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 UmwG. Hierbei ist es unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendigerweise ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu, § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 2 UmwG. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Dies kann beispielsweise durch Angabe einer Rechnungsnummer o.ä. erfolgen. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntgabe der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Aequitas WBL GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Aequitas WBL Ltd.) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig Ist, Reg. 14 CCBMR. Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court in London geltend zu machen. Sollte der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberufen, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderung im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. c) Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Aequitas WBL GmbH, Robert-Henseling-Str. 11, 31785 Hameln, angefordert werden.Veränderungen
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