Veröffentlichungen vom Amtsgericht Tostedt zum Aktenzeichen HRB 202547
Firma: CM-Entwicklungsgesellschaft mbH
Sitz: Rockstedt
Veränderungen
HRB 202547:CM-Entwicklungsgesellschaft mbH, Rockstedt, Vor dem Seemoor 1, 27404 ...
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HRB 202547:CM-Entwicklungsgesellschaft mbH, Rockstedt, Vor dem Seemoor 1, 27404 ...
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CM-Entwicklungsgesellschaft mbH, Rockstedt, Vor dem Seemoor 1, 27404 Rockstedt. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.09.2010 12:00:00
CM-Entwicklungsgesellschaft mbH, Rockstedt, Vor dem Seemoor 1, 27404 Rockstedt.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2010. Geschäftsanschrift: Vor dem Seemoor 1, 27404 Rockstedt. Gegenstand: Entwicklung von verfahrenstechnischen Anlagen, der Erwerb und das Halten von Patenten und Lizenzen sowie deren wirtschaftliche Verwendung. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brunckhorst, Torben, Anderlingen, *XX.XX.XXXX; Martens, Christoph, Rockstedt, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der CM-Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, Rockstedt (AG Tostedt (HRA 200554)) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.08.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Brunckhorst, Torben aus Anderlingen,
Martens, Christoph aus Rockstedt