Veröffentlichungen vom Amtsgericht Braunschweig zum Aktenzeichen HRB 202469
Firma: Flemming Dental Wolfsburg GmbH
Sitz: Wolfsburg
Adresse: Schweriner Straße 29, 38444 Wolfsburg
Löschungen
Flemming Dental Wolfsburg GmbH, Wolfsburg, Schweriner Straße 29, 38444 Wolfsburg...
Veränderungen
Flemming Dental Wolfsburg GmbH, Wolfsburg, Schweriner Straße 29, 38444 Wolfsburg...
Veränderungen
Flemming Dental Wolfsburg GmbH, Wolfsburg, Schweriner Straße 29, 38444 Wolfsburg...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.07.2010 22:00:00
Flemming Dental Wolfsburg GmbH, Wolfsburg, Schweriner Straße 29, 38444 Wolfsburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.03.2010. Geschäftsanschrift: Schweriner Straße 29, 38444 Wolfsburg. Gegenstand: Betrieb von Zahnlaboren zum Zwecke der Herstelluhng von Zahnersatz und kieferorthopädischen Geäten, die Erbringung bzw. Durchführung aller artverwandtne Dienstleistungen und Arbeiten, der Handel mit Zahnersatz, kieferorthopädischen, elektronischen, zahntechnischen und zahnmedizinischen Artikeln, Apparaten, Maschinen und Werkzeugen sowie deren Halbfabrikaten, welche für die Herstellung und Reparatur erforderlich sind, sonstigen Artikeln, welche gegenwärtig oder zukünftig zu diesem Bedarfbereich gehören sowie der Groß- und Einzelhandel mit oben genannten Artikeln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Semmerling, Klaus, Isenbüttel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der "Flemming" Dental GmbH & Co. KG, Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRA 100250)) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.03.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Semmerling, Klaus aus Isenbüttel