Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aurich zum Aktenzeichen HRB 202325
Firma: Leda Immobilien VI GmbH
Sitz: Leer
Adresse: Ledastr. 25, 26789 Leer
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HRB 202325: Leda Immobilien VI GmbH, Leer, Ledastr. 25, 26789 Leer. Nicht mehr G...
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HRB 202325: Leda Immobilien VI GmbH, Leer, Ledastr. 25, 26789 Leer. Einzelprokur...
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HRB 202325: Leda Immobilien VI GmbH, Leer, Ledastr. 25, 26789 Leer. Prokura erlo...
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Leda Immobilien VI GmbH, Leer, Ledastr. 25, 26789 Leer. Einzelprokura: Lange, Su...
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Leda Immobilien VI GmbH, Leer, Hafenstr. 25, 26789 Leer. Neue Geschäftsanschrift...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.07.2012 12:00:00
Leda Immobilien VI GmbH, Leer, Hafenstr. 25, 26789 Leer. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.06.2012. Geschäftsanschrift: Hafenstr. 25, 26789 Leer. Gegenstand: Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken sowie die Vermietung und Verwaltung eigenen Grundbesitzes. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Kuno, Leer, *XX.XX.XXXX; Fischer, Kuno W. R., Leer, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Grundstück Leda 25 GmbH & Co. KG, Leer (AG Aurich, HRA 201383) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.06.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Fischer, Kuno aus Leer,
Fischer, Kuno W. R. aus Leer