Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRB 202298
Firma: MVZ der Schüchtermann-Klinik GmbH
Sitz: Bad Rothenfelde
Veränderungen
HRB 202298: MVZ der Schüchtermann-Klinik GmbH, Bad Rothenfelde, Ulmenallee 5-11,...
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Veröffentlichung vom 10.09.2013 22:00:00
Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) der Schüchtermann-Klinik in Osnabrück GmbH, Osnabrück, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück. Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Allgemeine Bestimmungen) und mit ihr die Änderung der Firma und die Sitzverlegung von Osnabrück nach Bad Rothenfelde beschlossen. Neue Firma: MVZ der Schüchtermann-Klinik GmbH. Bad Rothenfelde. Geschäftsanschrift: Ulmenallee 5-11, 49214 Bad Rothenfelde. Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Bad Iburg, 49186 Bad Iburg, Geschäftsanschrift: Am Kurpark 7, 49186 Bad Iburg; Zweigniederlassung Melle, 49324 Melle, Geschäftsanschrift: Engelgarten 3, 49324 Melle; Zweigniederlassung Osnabrück, 49074 Osnabrück, Geschäftsanschrift: Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück; Zweigniederlassung Steinhagen, 33803 Steinhagen, Geschäftsanschrift: Am Pulverbach 20-22, 33803 Steinhagen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2013 und der Gesellschafterversammlung der übertragenden Rechtsträger vom 16.08.2013 mit dem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) an der Schüchtermann-Klinik Bad Rothenfelde GmbH mit Sitz in Bad Rothenfelde (Amtsgericht Osnabrück HRB 200926) und dem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) an der Dörenberg-Klinik Bad Iburg GmbH mit Sitz in Bad Iburg (Amtsgericht Osnabrück HRB 200449) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) der Schüchtermann-Klinik in Osnabrück Gmb...
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Neueintragungen
Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) der Schüchtermann-Klinik in Osnabrück Gmb...