Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRB 202161
Firma: mediafinanz AG
Sitz: Osnabrück
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HRB 202161: mediafinanz AG, Osnabrück, Weiße Breite 5, 49084 Osnabrück. Die Gese...
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HRB 202161: mediafinanz AG, Osnabrück, Weiße Breite 5, 49084 Osnabrück. Nicht me...
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Vorgänge ohne Eintragung
mediafinanz AG, Osnabrück, Weiße Breite 5, 49084 Osnabrück. Die Liste der Aufsic...
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Neueintragungen
mediafinanz AG, Osnabrück (Weiße Breite 5, 49084 Osnabrück). Aktiengesellschaft....
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.07.2008 12:00:00
mediafinanz AG, Osnabrück (Weiße Breite 5, 49084 Osnabrück). Aktiengesellschaft. Satzung vom 20.12.2007 mit Änderung vom 19.03.2008. Gegenstand: Durchführung und Vermittlung von Inkassodienstleistungen, Vermittlung von Bonitätsauskünften und Adressauskünften, Call-Center-Dienstleistungen, sonstige Dienstleistungen des Forderungsmanagements, andere Dienstleistungen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Dr. Ey, Alexander, Osnabrück, *XX.XX.XXXX; Folkers, Matthias, Osnabrück, *XX.XX.XXXX; Dr. Sundermann, Arndt, Osnabrück, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der MediaFinanz GmbH & Co. KG, Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRA 6410) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.03.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Ey, Alexander aus Osnabrück,
Dr. Sundermann, Arndt aus Osnabrück,
Folkers, Matthias aus Osnabrück