Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRB 202130
Firma: Fahrschule Janning GmbH
Sitz: Bersenbrück
Veränderungen
HRB 202130: Fahrschule Janning GmbH, Bersenbrück, Quakenbrücker Str. 7, 49593 Be...
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HRB 202130: Fahrschule Janning GmbH, Bersenbrück, Quakenbrücker Str. 7, 49593 Be...
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Fahrschule Janning GmbH, Bersenbrück, Quakenbrücker Str. 7, 49593 Bersenbrück.Ge...
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Fahrschule Janning GmbH, Bersenbrück, Quakenbrücker Str. 7, 49593 Bersenbrück.Ei...
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Fahrschule Janning GmbH, Bersenbrück, Quakenbrücker Str. 7, 49593 Bersenbrück.Ge...
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Fahrschule Janning GmbH, Bersenbrück (Quakenbrücker Str. 7, 49593 Bersenbrück). ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.07.2008 22:00:00
Fahrschule Janning GmbH, Bersenbrück (Quakenbrücker Str. 7, 49593 Bersenbrück). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2007. Gegenstand: Die Fortführung des bisher von Herrn Wilhelm Janning betriebenen und in das Handelsregister beim Amtsgericht Osnabrück eingetragenen Fahrschule. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Beckermann, Jörg, Bramsche, *XX.XX.XXXX; Janning, Wilhelm, Bersenbrück, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Wilhelm Janning, Bersenbrück, *XX.XX.XXXX unter der Firma Wilhelm Janning in Bersenbrück (Amtsgericht Osnabrück HRA 200801) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe der Ausgliederung gemäß Anmeldung vom 07.05.2008. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Beckermann, Jörg aus Bramsche,
Einzelkaufmann Wilhelm Janning aus Bersenbrück,
Janning, Wilhelm aus Bersenbrück