Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lüneburg zum Aktenzeichen HRB 202080
Firma: Dailycer Deutschland GmbH
Sitz: Lüneburg
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HRB 202080: Dailycer Deutschland GmbH, Lüneburg, Lüner Rennbahn 18, 21339 Lünebu...
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Dailycer Deutschland GmbH, Lüneburg, Lüner Rennbahn 18, 21339 Lüneburg. Nicht me...
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Dailycer Deutschland GmbH, Lüneburg, Lüner Rennbahn 18, 21339 Lüneburg. Prokura ...
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Dailycer Deutschland GmbH, Lüneburg, Lüner Rennbahn 18, 21339 Lüneburg. Nicht me...
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DE-VAU-GE Gesundkostwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lüneburg, Lüner ...
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DE-VAU-GE Gesundkostwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lüneburg, Lüner ...
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DE-VAU-GE Gesundkostwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lüneburg, Lüner ...
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Veröffentlichung vom 24.09.2009 12:00:00
Blitz F07-neunhundert-siebzig-fünf GmbH, Lüneburg, Lüner Rennbahn 18, 21339 Lüneburg.Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2009 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst und damit eine Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: DE-VAU-GE Gesundkostwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Neuer Unternehmensgegenstand: Herstellung und Vertrieb von Reformwaren, diätischen Nährmitteln und sonstigen Gesundheitsmitteln sowie Handel mit diesen Erzeugnissen und mit Lebensmitteln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2009 mit der DE-VAU-GE Gesundkostwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Lüneburg (AG Lüneburg HRB 248) unter Fortführung der Firma verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.