Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aurich zum Aktenzeichen HRB 202045
Firma: Pflege- und Betreuungszentren GmbH Helenenstift und Johann-Christian-Reil-Haus
Sitz: Hage
Veränderungen
HRB 202045: Pflege- und Betreuungszentren GmbH Helenenstift und Johann-Christian...
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Berichtigungen
Pflege- und Betreuungszentren GmbH Helenenstift und Johann-Christian-Reil-Haus, ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.11.2011 22:00:00
Pflege- und Betreuungszentren GmbH Helenenstift und Johann-Christian-Reil-Haus, Hage, Hauptstraße 23, 26524 Hage. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2011. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 23, 26524 Hage. Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Altenhilfe sowie die selbsständige Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines Altenheims (Helenenstift) und eines Pflegeheims (Johann-Christian-Reil Haus). Das Helenenstift ist dazu bestimmt, älteren pflegebedürftigen Menschen, vorzugsweise aus dem Landkreis Aurich, einen ruhigen und friedlichen Lebensabend zu gewähren. Das Johann-Christian-Reil Haus ist ein Pflegeheim für geriatrisch und psychisch behinderte Menschen vorzugsweise aus dem Landkreis Aurich. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Dipl-Verwaltungswirt (FH) de Vries, Jann-Wolfgang, Aurich, *XX.XX.XXXX; de Vries, Heinrich, Großheide, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Hartmann, Joachim, Ihlow, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen des Landkreises Aurich (die Unternehmen/Pflegeeinrichtungen Johann-Christian-Reil Haus und Helenenstift) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 23.08.2011 und des Zustimmungsbeschlusses des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.08.2011. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: de Vries, Heinrich aus Großheide,
Dipl-Verwaltungswirt (FH) de Vries, Jann-Wolfgang aus Aurich,
Hartmann, Joachim aus Ihlow