Veröffentlichungen vom Amtsgericht Braunschweig zum Aktenzeichen HRB 202018
Firma: Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Pflege & Betreuung gGmbH
Sitz: Braunschweig
Adresse: Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig
Veränderungen
HRB 202018: Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Pflege & Betreuung gGm...
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HRB 202018: Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Pflege & Betreuung gGm...
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HRB 202018: Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Pflege & Betreuung gGm...
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Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Pflege & Betreuung gGmbH, Braunsch...
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Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Pflege & Betreuung gGmbH, Braunsch...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.10.2009 22:00:00
Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Pflege & Betreuung gGmbH, Braunschweig, Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig. Gegenstand: Die Erbringung und Förderung gemeinnütziger ambulanter, teil- und vollstationärer, gesundheits- und sozialpflegerischer Dienste und damit verbundener gemeinnütziger Beratungsleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Schriever, Elin, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der DRK Pflege + Betreung Region Braunschweig g GmbH mit Sitz in Salzgitter (HRB 200132 ) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 21.08.2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage. Die Spaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Schriever, Elin aus Braunschweig