Veröffentlichungen vom Amtsgericht Braunschweig zum Aktenzeichen HRB 201994
Firma: cebra GmbH
Sitz: Braunschweig
Adresse: Westbahnhof 11, 38118 Braunschweig
Veränderungen
HRB 201994: cebra GmbH, Wolfsburg, Am Lindenberg 2, 38442 Wolfsburg. Die Gesells...
Veränderungen
cebra II GmbH, Wolfsburg, Am Lindenberg 2, 38442 Wolfsburg.Die Gesellschafterver...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.09.2009 12:00:00
cebra II GmbH, Wolfsburg, Am Lindenberg 2, 38442 Wolfsburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2009. Geschäftsanschrift: Am Lindenberg 2, 38442 Wolfsburg. Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung und Realisierung von Ausstellungen und Veranstaltungen jeglicher Art in allen kommunikativen, gestalterischen, visuellen, architektonischen und baulichen Angelegenheiten sowie die Entwicklung und Realisierung von Hard- und Softwarelösungen für die elektronische Kommunikation. 300.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Nötzel, Reiner, Braunschweig, *XX.XX.XXXX; Rösler, Thilo, Erkerode, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der cebra GmbH (gesamter Betrieb mit Ausnahme des Teilbetriebs "Grundstück 38442 Wolfsburg, Am Lindenberg und 100 %ige Beteiligung an der Gute Lage Verwaltungs-GmbH") mit Sitz in Wolfsburg (HRB 100979) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 14.08.2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Nötzel, Reiner aus Braunschweig,
Rösler, Thilo aus Erkerode