Veröffentlichungen vom Amtsgericht Tostedt zum Aktenzeichen HRB 201983
Firma: EnBW Windpark Schwienau II GmbH
Sitz: Cuxhaven
Löschungen
EnBW Windpark Schwienau II GmbH, Cuxhaven, Kronenstr. 26, 70173 Stuttgart. Die V...
Veränderungen
EnBW Windpark Schwienau II GmbH, Cuxhaven, Kronenstr. 26, 70173 Stuttgart. Die G...
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EnBW Windpark Schwienau II GmbH, Cuxhaven, Kronenstr. 26, 70173 Stuttgart. Nicht...
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EnBW Windpark Schwienau II GmbH, Cuxhaven, Kronenstr. 26, 70173 Stuttgart. Beste...
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EnBW Windpark Schwienau II GmbH, Cuxhaven, Kronenstr. 26, 70173 Stuttgart. Die G...
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EnBW Windpark Schwienau II GmbH, Cuxhaven, Kronenstr. 26, 70173 Stuttgart. Nicht...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.11.2009 12:00:00
EnBW Windpark Schwienau II GmbH, Cuxhaven, Kronenstr. 26, 70173 Stuttgart.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2009. Geschäftsanschrift: Kronenstr. 26, 70173 Stuttgart. Gegenstand: Planung, Konzeption, Errichtung und das Betreiben von Onshore-Windenergieanlagen, insbesondere des Windparks Schwienau II in Schwienau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Götz, Werner, Stuttgart, *XX.XX.XXXX; Güsewell, Dirk, Stuttgart, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Plambeck Neue Energien Windpark Fonds CI GmbH & Co. KG, Cuxhaven (AG Tostedt HRA 200571) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.08.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Götz, Werner aus Stuttgart,
Güsewell, Dirk aus Stuttgart