Veröffentlichungen vom Amtsgericht Göttingen zum Aktenzeichen HRB 201856
Firma: Astra Holding GmbH
Sitz: München
Löschungen
HRB 201856: ASTRA Rail Management GmbH, Osterode am Harz, Rotenhäuser Weg 67, 37...
Veränderungen
HRB 201856: ASTRA Rail Management GmbH, Osterode am Harz, Rotenhäuser Weg 67, 37...
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HRB 201856: ASTRA Rail Management GmbH, Osterode am Harz, Rotenhäuser Weg 67, 37...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 02.10.2015 19:00:00
HRB 201856:ASTRA Rail Management GmbH, Osterode am Harz, Rotenhäuser Weg 67, 37520 Osterode am Harz.Beim Handelsregister ist am 25.09.2015 ein Verschmelzungsplan vom 25.09.2015 eingereicht worden. Danach soll die ASTRA RAIL INDUSTRIES Holding B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid, B.V.), mit dem Sitz in Amsterdam/Niederlande (eingetragen in der niederländischen Kamer van Koophandel unter der Nummer 55513557) als übertragender Rechtsträger mit der ASTRA Rail Management GmbH mit dem Sitz in Osterode am Harz (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter HRB 201856) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der ASTRA RAIL INDUSTRIES Holding B.V. auf die ASTRA Rail Management GmbH die folgenden Rechte (§ 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG) zu: a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (ASTRA Rail Management GmbH) können gemäß § 122 a Abs. 2 i. V. m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der ASTRA Rail Management GmbH unter deren Geschäftsanschrift Rotenhäuser Weg 67, 37520 Osterode am Harz, geltend machen, vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzsanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden ASTRA Rail Management GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr ihn Betracht. b) Gläubigerrechte nach niederländischem Recht: Der Verschmelzungsplan, die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre sowie etwaige Zwischenbilanzen werden bei dem niederländischen Handelsregister und am Sitz der übernehmenden ASTRA Rail Management GmbH hinterlegt. Die Hinterlegung der Dokumente wird im offiziellen niederländischen Anzeiger sowie in der niederländischen Tageszeitung "Trouw" angekündigt. Gläubiger können gemäß Artikel 316 Abs. 2 des Zweiten Buchs des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek, BW) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch gegen den Verschmelzungsplan einlegen mit Aufgabe der Sicherheit, die verlangt wird. Gemäß Artikel 316 Abs. 1 Zweites Buch BW muss zumindest einer der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, also die ASTRA Rail Management GmbH oder die ASTRA RAIL INDUSTRIES Holding B.V., Sicherheiten für jeden Gläubiger, der das verlangt, eines anderen an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgers leisten. Dies gilt nicht, wenn der Gläubiger genügend Sicherheiten hat oder wenn das Vermögen des übernehmenden Rechtsträger, hier der ASTRA Rail Management GmbH, nicht weniger Sicherheiten bietet als vor der Verschmelzung vorhanden waren. Wenn rechtzeitig Einspruch eingelegt wurde, darf der Verschmelzungsvertrag nicht in Kraft treten, solange der Einspruch nicht zurückgezogen wurde oder von einem Gericht aufgehoben wurde, Artikel 316 Abs. 4 Zweites Buch BW. Falls der Vertrag bereits in Kraft getreten ist, kann das Gericht eine Sicherheit festlegen, Artikel 316 Abs. 5 Zweites Buch BW. c) Rechte der Minderheitsgesellschafter: Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100%-igen Tochter auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der ASTRA Rail Management GmbH, Rotenhäuser Weg 67, 37520 Osterode am Harz, angefordert werden.Neueintragungen
ASTRA Rail Management GmbH, Osterode am Harz, Rotenhäuser Weg 67, 37520 Osterode...