Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 201770
Firma: Maschinenvermietungen Bennigsen GmbH
Sitz: Springe
Löschungen
HRB 201770: Maschinenvermietungen Bennigsen GmbH, Springe, Allerfeldstr. 1, 3183...
Veränderungen
HRB 201770: Maschinenvermietungen Bennigsen GmbH, Springe, Allerfeldstr. 1, 3183...
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Maschinenvermietungen Bennigsen GmbH, Springe, Allerfeldstr. 1, 31832 Springe.Ge...
Veränderungen
Maschinenvermietungen Bennigsen GmbH, Springe (Allerfeldstr. 1, 31832 Springe). ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.06.2007 07:09:00
Maschinenvermietungen Bennigsen GmbH, Springe (Allerfeldstr. 1, 31832 Springe). Gesellschaft mit beschränkter Haftung Beginn: 28.02.2007. Gegenstand: die Vermietung von und der Handel mit neuen und gebrauchten Landmaschinen, Landmaschinenzubehör und -ersatzteilen sowie die Ausübung aller mit der Vermietung von Landmaschinen zusammenhängenden Geschäften und Tätigkeiten. Stammkapital: 120.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Breyer, Thomas, Altenweddingen, *XX.XX.XXXX; Schneider, Jürgen, Neustadt a. Rbge., *XX.XX.XXXX; Wassmann, Petra, Hannover, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der Dietrich Breyer Maschinen Vermietungen GmbH mit Sitz in Springe (AG Hannover HRB 101526) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 28.02.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 28.02.2007. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Breyer, Thomas aus Altenweddingen,
Schneider, Jürgen aus Neustadt a. Rbge.,
Wassmann, Petra aus Hannover