Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lüneburg zum Aktenzeichen HRB 201573
Firma: DCT Dieter Caliebe Transportmittelvermietung Spedition GmbH
Sitz: Tornesch
Löschungen
HRB 201573: DCT Dieter Caliebe Transportmittelvermietung Spedition GmbH, Tespe, ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.01.2009 12:00:00
DCT Dieter Caliebe Transportmittelvermietung Spedition GmbH, Tespe, Auf den Höfen 2, 21395 Tespe.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Auf den Höfen 2, 21395 Tespe. Betrieb einer internationalen Spedition, die Befrachtung von Lastkraftwagen, Lagerei, Umschlag, Vermittlung von Container-Spedition und Frachtraum sowie die dazugehörige Dokumentenerstellung - Im- und Export sowie Handel mit Waren aller Art, ausgenommen von erlaubnispflichtigen Waren. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Caliebe, Dieter, Tespe, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Caliebe, Dieter, Tespe, 13.05.1954 unter der Firma DCT Dieter Caliebe Transportmittelvermietung e.K. in Tespe (Amtsgericht Lüneburg HRA 200591) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 26.08.2008. Die Ausgliederung ist mit der am12.12.2008 erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Caliebe, Dieter aus Tespe