Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aurich zum Aktenzeichen HRB 201572
Firma: Leda Immobilien II GmbH
Sitz: Leer
Veränderungen
HRB 201572: Leda Immobilien II GmbH, Leer, Ledastraße 25, 26789 Leer. Einzelprok...
Veränderungen
HRB 201572: Leda Immobilien II GmbH, Leer, Ledastraße 25, 26789 Leer. Nicht mehr...
Veränderungen
HRB 201572: Leda Immobilien II GmbH, Leer, Ledastraße 25, 26789 Leer. Prokura er...
Veränderungen
Leda Immobilien II GmbH, Leer, Ledastraße 25, 26789 Leer. Einzelprokura: Lange, ...
Veränderungen
Leda Immobilien II GmbH, Leer, Hafenstraße 25, 26789 Leer. Geschäftsanschrift: L...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.06.2010 22:00:00
Leda Immobilien II GmbH, Leer, Hafenstraße 25, 26789 Leer.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.03.2009 mit Änderung vom 20.04.2010. Geschäftsanschrift: Hafenstraße 25, 26789 Leer. Gegenstand: Verwaltung sowie der Ein- und Verkauf von Grundstücken. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fischer, Kuno, Leer, *XX.XX.XXXX; Fischer, Kuno W. R., Leer, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Hotel Frisia Leer GmbH & Co. KG, Leer (Amtsgericht Aurich, HRA 200926) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.03.2009/ 20.04.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Fischer, Kuno aus Leer,
Fischer, Kuno W. R. aus Leer