Veröffentlichungen vom Amtsgericht Tostedt zum Aktenzeichen HRB 201493
Firma: Maler Pfau Werbetechnik GmbH
Sitz: Hollenstedt
Veränderungen
Maler Pfau Werbetechnik GmbH, Hollenstedt, Otto-Thiele-Straße 12, 21279 Hollenst...
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Maler Pfau Werbetechnik GmbH, Hollenstedt, Otto-Thiele-Straße 12, 21279 Hollenst...
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Veröffentlichung vom 27.11.2008 12:00:00
Maler Pfau Werbetechnik GmbH, Hollenstedt, (Otto-Thiele-Straße 12, 21279 Hollenstedt).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2008. Maler Pfau Werbetechnik GmbH. Hollenstedt. Erbringung von Dienstleistungen am Bau und für das Handwerk, der Betrieb eines Malerunternehmens, der Betrieb eines Unternehmens für Werberechnik, der Handel mit nicht genehmigungspflichtigen Waren, der Verleih und die Vermietung von Gegenständen sowie alle hiermit in unmittelbarem oder mittelbaren Zusammenhang stehende Geschäfte. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Pfau, Franz, Neu Wulmstorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Firma "Maler Pfau Werbetechnik e.K." mit Sitz in Hollenstedt (AG Tostedt HRA 200425 ) aus dem Vermögen des Inhabers nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 26.08.2008. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Pfau, Franz aus Neu Wulmstorf