Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lüneburg zum Aktenzeichen HRB 201484
Firma: Wirtschaftsbetriebe Allertal GmbH
Sitz: Winsen (Aller)
Veränderungen
HRB 201484: Wirtschaftsbetriebe Allertal GmbH, Winsen (Aller), Am Amtshof 5, 293...
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Wirtschaftsbetriebe Allertal GmbH, Winsen (Aller), Am Amtshof 5, 29308 Winsen (A...
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Wirtschaftsbetriebe Allertal GmbH, Winsen (Aller), Am Amtshof 5, 29308 Winsen (A...
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Wirtschaftsbetriebe Allertal GmbH, Winsen (Aller), Am Amtshof 5, 29308 Winsen (A...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.10.2008 12:00:00
Wirtschaftsbetriebe Allertal GmbH, Winsen (Aller), (Am Amtshof 5, 29308 Winsen (Aller)).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand: der Betrieb des Hallen- und Freibades und des Campingplatzes auf dem Gebiet der Gemeinde Winsen (Aller), die Stromversorgung auf dem Gebiet der Gemeinde Winsen (Aller), sowie die Übernahme von Betriebsführungen und sonstigen Dienstleistungen für Einrichtungen der Gemeinde Winsen (Aller), Erwerb, Erschließung und Vermarktung von Bau- und Gewerbegrundstücken, Übernahme von Aufgaben im Tourismusbereich, Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hemme, Wilfried, Winsen/Aller, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Falke, Friedrich Wilhelm, Winsen (Aller), *XX.XX.XXXX; Hoffmann, Wolfgang, Winsen (Aller), *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen (Schwimmbäder und Campingplatz auf der Hude) der Gemeinde Winsen/Aller mit Sitz in Winsen/Aller nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 05.03.2008 / 22.07.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse des Gemeinderates vom 28.02. / 19.06. / 17.07.2008. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Falke, Friedrich Wilhelm aus Winsen (Aller),
Hemme, Wilfried aus Winsen/Aller,
Hoffmann, Wolfgang aus Winsen (Aller)