Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRB 201482
Firma: Hero-Fire GmbH
Sitz: Dersum
Adresse: Industriestr. 1, 26906 Dersum
Veränderungen
HRB 201482: Hero-Fire GmbH, Dersum, Industriestr. 1, 26906 Dersum. Bestellt als ...
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HRB 201482: Hero-Fire GmbH, Dersum, Industriestr. 1, 26906 Dersum. Die Gesellsch...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.11.2007 12:00:00
Hero-Fire GmbH, Dersum (Industriestr. 1, 26906 Dersum). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Unternehmensgegenstand: Herstellung und Vertrieb feuerbeständiger Glasprodukte, Beteiligung an Industrie- und Handelsunternehmungen, auch die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung eines Geschäftsbetriebes der vorgenannten Art. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ross, Heinrich, Dersum, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Wegmann, Hermann, Aschendorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles (Teilbetrieb Herstellung und Vertrieb feuerbeständiger Glasprodukte) der Hero-Glas Veredelungs-GmbH mit Sitz in Dersum (Amtsgericht Osnabrück HRB 121076) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 22.02.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage. Die Abspaltung ist mit heutiger Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Ross, Heinrich aus Dersum,
Wegmann, Hermann aus Aschendorf