Veröffentlichungen vom Amtsgericht Tostedt zum Aktenzeichen HRB 201480
Firma: Schmidt & Jürgens GmbH
Sitz: Cuxhaven
Adresse: Joachim-Ringelnatz-Straße 38, 27476 Cuxhaven
Veränderungen
HRB 201480: Schmidt & Jürgens GmbH, Cuxhaven, Steinmarner Straße 25, 27476 Cuxha...
Veränderungen
HRB 201480:Schmidt & Jürgens GmbH, Cuxhaven, Präsident-Herwig-Str. 61 - 64, 2747...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.11.2008 12:00:00
Schmidt & Jürgens GmbH, Cuxhaven, Präsident-Herwig-Str. 61 - 64, 27472 Cuxhaven.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.04.2008 mit Änderung vom 27.06.2008 und 05.09.2008. Geschäftsanschrift: Präsident-Herwig-Str. 61 - 64, 27472 Cuxhaven. Einzelhandel mit Waren aller Art sowie damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen, sofern dafür keine besondere Genehmigung erforderlich ist, insbesondere der Handel mit Zooartikeln, Fahrrädern nebst Zubehör, Futtermitteln sowie Anglerbedarf und der Versandhandel mit diesen Artikeln. 75.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ehrenthal, Lutz, Cuxhaven, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Schmidt & Jürgens KG, Cuxhaven (AG Tostedt HRA 110427) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.04.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Ehrenthal, Lutz aus Cuxhaven