Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lüneburg zum Aktenzeichen HRB 201436
Firma: Heide Transportbeton GmbH
Sitz: Soltau
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HRB 201436: Heide Transportbeton GmbH, Soltau, Bassel 5, 29614 Soltau. Prokura e...
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HRB 201436: Heide Transportbeton GmbH, Soltau, Bassel 5, 29614 Soltau. Name aufg...
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HRB 201436:Heide Transportbeton GmbH, Soltau, Bassel 5, 29614 Soltau.Gesamtproku...
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HRB 201436:Heide Transportbeton GmbH, Soltau, Bassel 5, 29614 Soltau.Nicht mehr ...
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Heide Transportbeton GmbH, Soltau, Bassel 5, 29614 Soltau. Bestellt als Geschäft...
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Heide Transportbeton GmbH, Soltau, Bassel 5, 29614 Soltau. Der mit der Holcim Be...
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Heide Transportbeton GmbH, Soltau, Bassel 5, 29614 Soltau.Gesamtprokura gemeinsa...
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Heide Transportbeton GmbH, Soltau, Bassel 5, 29614 Soltau.Mit der Holcim Beton u...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.09.2008 12:00:00
Heide Transportbeton GmbH, Soltau (Bassel 5, 29614 Soltau). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2008. Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von Transportbeton und die Gewinnung und der Vertrieb von Zuschlagstoffen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 511.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Heidrich, Bernd, Walsrode, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Heide-Transportbeton GmbH & Co. KG, Soltau (Amtsgericht Lüneburg HRA 100674) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Heidrich, Bernd aus Walsrode