Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stadthagen zum Aktenzeichen HRB 201432
Firma: Kieswerk Wilhelm Reese GmbH
Sitz: Rinteln
Veränderungen
HRB 201432: Kieswerk Wilhelm Reese GmbH, Rinteln, In der Neustadt 1, 31737 Rinte...
Veränderungen
HRB 201432: Kieswerk Wilhelm Reese GmbH, Rinteln, In der Neustadt 1, 31737 Rinte...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.11.2017 19:01:00
HRB 201432: Kieswerk Wilhelm Reese GmbH, Rinteln, In der Neustadt 1, 31737 Rinteln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.08.2017. Geschäftsanschrift: In der Neustadt 1, 31737 Rinteln. Gegenstand: Die Herstellung von Baustoffen, insbesondere Kies, Sand und Beton sowie deren Vertrieb. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen und Rechtsgeschäfte durchführen, die der Zweckbestimmung mittelbar oder unmittelbar dienen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. Stammkapital: 90.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kölling, Jörg-Peter, Rinteln, *XX.XX.XXXX; Reese, Philipp Wilhelm, Kalletal, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Philip Reese, Rinteln, geb. am 24.05.1980, unter der Firma Kieswerk Wilhelm Reese e.K. in Rinteln (Amtsgericht Stadthagen HRA 2020) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 30.08.2017 und des Zustimmungsbeschlusses des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2017. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Kölling, Jörg-Peter aus Rinteln,
Reese, Philipp Wilhelm aus Kalletal