Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stadthagen zum Aktenzeichen HRB 201420
Firma: Kieswerk Stolzenau GmbH
Sitz: Rinteln
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.09.2017 19:01:00
HRB 201420: Kieswerk Stolzenau GmbH, Rinteln, In der Neustadt 1, 31737 Rinteln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2017. Geschäftsanschrift: In der Neustadt 1, 31737 Rinteln. Gegenstand: Die Herstellung von Baustoffen, insbesondere Kies, Sand und Beton sowie deren Vertrieb. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen und Rechtsgeschäfte durchführen, die der Zweckbestimmung mittelbar oder unmittelbar dienen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. Stammkapital: 90.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kölling, Jörg-Peter, Rinteln, *XX.XX.XXXX; Reese, Philipp Wilhelm, Kalletal, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Kieswerk Stolzenau GmbH & Co. KG, Rinteln (Amtsgericht Stadthagen HRA 200035) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2017. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Kölling, Jörg-Peter aus Rinteln,
Reese, Philipp Wilhelm aus Kalletal