Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lüneburg zum Aktenzeichen HRB 201405
Firma: Landhotel Herrenhaus Bohlendorf GmbH
Sitz: Celle
Veränderungen
HRB 201405: Landhotel Herrenhaus Bohlendorf GmbH, Celle, Bruchkampweg 25, 29227 ...
Veränderungen
Landhotel Herrenhaus Bohlendorf GmbH, Celle, (Bruchkampweg 25, 29227 Celle).Mit ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.09.2008 12:00:00
Landhotel Herrenhaus Bohlendorf GmbH, Celle (Bruchkampweg 25, 29227 Celle). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.07.2008. Gegenstand: Der Betrieb eines Hotels mit Restaurant, eines Bistros, eines Sauna- und Wellnessbetriebes, die Verwaltung von Ferienwohnungen sowie alle damit im weitesten Sinne des Wortes artverwandten Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihr Unternehmen ganz oder teilweise zu verpachten; sie darf sich an anderen Unternehmen, gleich welcher Rechtsform, in gleichen oder fremden Geschäftszweigen beteiligen. Sie ist berechtigt Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft kann mit anderen Unternehmen Ergebnisabführungsverträge schließen. Stammkapital: 250.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wietfeldt, Wilfried, Celle, *XX.XX.XXXX; Wietfeldt, Dirk, Lachendorf, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles (Teilbetrieb Landhotel und Gästehaus Bohlendorf in Wiek auf Rügen mit dem dazugehörigen Grundbesitz Herrenhaus Wiek-Bohlendorf/Rügen, Dorfstraße, eingetragen im Grundbuch von Wiek Blatt 2002, lfd. Nr. 2 und 6 des Bestandsverzeichnisses) der Celler Brunnenbau Holding GmbH mit Sitz in Celle (Amtsgericht Lüneburg HRB 100062) am 28.08.2008 nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 10.07.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Wietfeldt, Dirk aus Lachendorf,
Wietfeldt, Wilfried aus Celle