Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hildesheim zum Aktenzeichen HRB 201296
Firma: INTERPANE Sicherheitsglas GmbH
Sitz: Hildesheim
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INTERPANE Sicherheitsglas GmbH, Hildesheim, Maybachstraße 5, 31135 Hildesheim. B...
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INTERPANE Sicherheitsglas GmbH, Hildesheim, Maybachstraße 5, 31135 Hildesheim. N...
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INTERPANE Sicherheitsglas GmbH, Hildesheim, Maybachstraße 5, 31135 Hildesheim. N...
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INTERPANE Sicherheitsglas GmbH, Hildesheim, Maybachstraße 5, 31135 Hildesheim.Ge...
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INTERPANE Sicherheitsglas GmbH, Hildesheim, Maybachstr. 5, 31135 Hildesheim.Gesc...
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INTERPANE Sicherheitsglas GmbH, Hildesheim, Maybachstr. 5, 31135 Hildesheim.Mit ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.11.2008 12:00:00
INTERPANE Sicherheitsglas GmbH, Hildesheim, Maybachstr. 5, 31135 Hildesheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Maybachstr. 5, 31135 Hildesheim. Die Herstellung und der Vertrieb von Sicherheitsglas sowie die Übernahme der Geschäftsführung in solchen oder ähnlichen Unternehmungen. 2.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Dipl.-Betriebswirt Hesselbach, Jörn, Meggen/Schweiz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der INTERPANE Isolierglas G. Hesselbach GmbH mit Sitz in Lauenförde (Amtsgericht Hildesheim HRB 110764) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 24.09.2008 nebst Ergänzung vom 15.10.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 24.09./15.10.2008. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dipl.-Betriebswirt Hesselbach, Jörn aus Meggen/Schweiz