Veröffentlichungen vom Amtsgericht Tostedt zum Aktenzeichen HRB 201223
Firma: Bröring Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH
Sitz: Cuxhaven
Adresse: Baudirektor-Hahn-Straße 2 A, 27472 Cuxhaven
Veränderungen
HRB 201223: Bröring Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Cuxhaven, Bau...
Löschungen
Bröring Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Cuxhaven (Baudirektor-Hah...
Veränderungen
Bröring Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Cuxhaven, (Baudirektor-Ha...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.04.2008 22:00:00
Bröring Beteiligungs und Verwaltungsgesellschaft mbH, Cuxhaven (Baudirektor-Hahn-Straße 2 A, 27472 Cuxhaven). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2007 und Nachtrag vom 03.03.2008. Gegenstand: der Erwerb, die Verwaltung und die Vermietung von Immobilien sowie die Beteiligung an und die Übernahme der Geschäftsführung in Unternehmen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Bröring, Michael, Diplom-Kaufmann, Cuxhaven, *XX.XX.XXXX; Bröring, Peter, Cuxhaven, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Bröring Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Cuxhaven (AG Tostedt HRA 110533) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2007 und 03.03.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Bröring, Michael, Diplom-Kaufmann aus Cuxhaven,
Bröring, Peter aus Cuxhaven