Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hildesheim zum Aktenzeichen HRB 201207
Firma: INTERPANE Entwicklungs- und Beratungsgesellschaft mbH
Sitz: Lauenförde
Adresse: Sohnreystraße 21, 37697 Lauenförde
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HRB 201207: INTERPANE Entwicklungs- und Beratungsgesellschaft mbH, Lauenförde, S...
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HRB 201207: INTERPANE Entwicklungs- und Beratungsgesellschaft mbH, Lauenförde, S...
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HRB 201207:INTERPANE Entwicklungs- und Beratungsgesellschaft mbH, Lauenförde, So...
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INTERPANE Entwicklungs- und Beratungsgesellschaft mbH, Lauenförde, Sohnreystraße...
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INTERPANE Entwicklungs- und Beratungsgesellschaft mbH, Lauenförde, Sohnreystraße...
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INTERPANE Entwicklungs- und Beratungsgesellschaft mbH, Lauenförde, Sohnreystraße...
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INTERPANE Entwicklungs- und Beratungsgesellschaft mbH, Lauenförde, (Sohnreystr. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.09.2008 12:00:00
INTERPANE Entwicklungs- und Beratungsgesellschaft mbH, Lauenförde (Sohnreystr. 21, 37697 Lauenförde). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2008. Gegenstand: die Entwicklung von Verfahren und Produkten für die Flachglasveredelung sowie anwendungstechnische Beratung bei diesen Verfahren sowie die Übernahme der Geschäftsführung in solchen oder ähnlichen Unternehmungen. Stammkapital: 301.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Dr. Herlitze, Lothar, Derental, *XX.XX.XXXX; Dipl.-Betriebswirt Hesselbach, Jörn Christian, Meggen/Schweiz, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der INTERPANE Entwicklungs- und Beratungsgesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde (Amtsgericht Hildesheim, HRA 110386) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dipl.-Betriebswirt Hesselbach, Jörn Christian aus Meggen/Schweiz,
Dr. Herlitze, Lothar aus Derental