Veröffentlichungen vom Amtsgericht Göttingen zum Aktenzeichen HRB 201198
Firma: light-house Göttingen GmbH
Sitz: Göttingen
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HRB 201198: light-house Göttingen GmbH, Göttingen, Rudolf-Wissell-Straße 26, 370...
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HRB 201198:light-house Göttingen GmbH, Göttingen, Robert-Bosch-Breite 10, 37079 ...
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light-house Göttingen GmbH, Göttingen, Robert-Bosch-Breite 10, 37079 Göttingen. ...
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light-house Göttingen GmbH, Göttingen, Domänenweg 43, 37079 Göttingen. Geschäfts...
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light-house Göttingen GmbH, Göttingen, Domänenweg 43, 37079 Göttingen.Die Ausgli...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.05.2010 12:00:00
light-house Göttingen GmbH, Göttingen, Domänenweg 43, 37079 Göttingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.03.2010. Geschäftsanschrift: Domänenweg 43, 37079 Göttingen. Veranstaltungstechnik, Veranstaltungskonzeption, Personaldienstleistung im Veranstaltungsbereich, Vermittlung künstlerischer Tätigkeiten. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mühl, Steffen, Göttingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Firma light-house Inhaber Steffen Mühl e.K., mit dem Sitz in Göttingen (Amtsgericht Göttingen HRA 200426) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Mühl, Steffen aus Göttingen