Veröffentlichungen vom Amtsgericht Tostedt zum Aktenzeichen HRB 201022
Firma: Bröring 2. Beteiligungsgesellschaft mbH
Sitz: Cuxhaven
Veränderungen
Bröring 2. Beteiligungsgesellschaft mbH, Cuxhaven (Baudirektor-Hahn-Straße 2, 27...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.12.2007 12:00:00
Bröring 2. Beteiligungsgesellschaft mbH, Cuxhaven (Baudirektor-Hahn-Straße 2, 27472 Cuxhaven). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Bröring, Michael, Cuxhaven, *XX.XX.XXXX; Bröring, Peter, Cuxhaven, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Kommanditanteilen der Cuxhavener Schiffsentsorgungsgesellschaft mbH und Bröring Mineralöle GmbH mit Sitz jeweils in Cuxhaven (AG Tostedt HRB 110192; HRB 110199) an der Bröring Beteiligungs- und verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG (AG Tostdet HRA 1108533) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 25.06.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.06.2007. Gesellschaftsvertrag vom 25.06.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Bröring, Michael aus Cuxhaven,
Bröring, Peter aus Cuxhaven