Veröffentlichungen vom Amtsgericht Braunschweig zum Aktenzeichen HRB 200993
Firma: H.C. Starck Silica Sol GmbH
Sitz: Goslar
Veränderungen
H.C. Starck Silica Sol GmbH, Goslar (Im Schleeke 78-91, 38642 Goslar). Die Gesel...
Löschungen
H.C. Starck Silica Sol GmbH, Goslar (Im Schleeke 78-91, 38642 Goslar). Die Eintr...
Veränderungen
H.C. Starck Silica Sol GmbH, Goslar (Im Schleeke 78-91, 38642 Goslar). Prokura e...
Veränderungen
H.C. Starck Silica Sol GmbH, Goslar (Im Schleeke 78-91, 38642 Goslar). Einzelpro...
Veränderungen
H.C. Starck Silica Sol GmbH, Goslar (Im Schleeke 78-91, 38642 Goslar). Nicht meh...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.10.2007 22:00:00
H.C. Starck Silica Sol GmbH, Goslar (Im Schleeke 78-91, 38642 Goslar). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.09.2007. Gegenstand: Produktion und Vertrieb von Kieselsol-Produkten. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregel: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Hey, Gabriele, Odenthal, *XX.XX.XXXX; Marienfeld, Sven, Leverkusen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der H.C. Starck GmbH mit Sitz in Goslar (Amtsgericht Braunschweig HRB 200743) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 27.09.2007, und zwar der dort bezeichneten Vermögensgegenstände, Verträge, Verbindlichkeiten und sonstigen Rechtsverhältnisse, die dem Geschäftsbereich "Levasil" zuzuordnen sind - mit Ausnahme der Versicherungsverträge, Facility Management- und Werkschutzverträge sowie konzerninternen Serviceverträge. Die Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers hat dem Ausgliederungsplan mit Beschluss vom selben Tag zugestimmt. Die Ausgliederung ist wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers, die zeitgleich am heutigen Tag erfolgt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Hey, Gabriele aus Odenthal,
Marienfeld, Sven aus Leverkusen