Veröffentlichungen vom Amtsgericht Braunschweig zum Aktenzeichen HRB 200954
Firma: Autohaus FP Gemballa Lehre GmbH
Sitz: Lehre
Adresse: In den Lohbalken 2, 38165 Lehre
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Autohaus FP Gemballa Lehre GmbH, Lehre, In den Lohbalken 2, 38165 Lehre. Die Ges...
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Autohaus FP Gemballa Lehre GmbH, Lehre, (In den Lohbalken 2, 38165 Lehre).Infolg...
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Autohaus FP Gemballa Lehre GmbH, Lehre (In den Lohbalken 2, 38165 Lehre). Gesell...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.10.2007 22:00:00
Autohaus FP Gemballa Lehre GmbH, Lehre (In den Lohbalken 2, 38165 Lehre). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Handel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen sowie die Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, wie Instandhaltung, Instandsetzung und Wartung, Finanzierungsvermittlung für Dritte, Versicherungsvermittlung für Dritte sowie Vermietung von Kraftfahrzeugen. Geschäfte, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen, sind ausgeschlossen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gemballa, Frank-Peter, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Courth, René, Lehre, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung des Autohaus FP Gemballa e. K. mit Sitz in Lehre (AG Braunschweig (HRA 100783)) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 18.07.2007. Die Ausgliederung erfolgt zeitgleich mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Courth, René aus Lehre,
Gemballa, Frank-Peter aus Braunschweig