Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aurich zum Aktenzeichen HRB 200934
Firma: Glave Gruppe GmbH
Sitz: Norden
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HRB 200934: Glave Gruppe GmbH, Norden, Blaufärberstraße 2, 26506 Norden. Die Ges...
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Glave Gruppe GmbH, Norden, Blaufärberstraße 2, 26506 Norden. Die Gesellschafterv...
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Glave Gruppe GmbH, Norden, Blaufärberstraße 2, 26506 Norden.Die Gesellschafterve...
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Glave Gruppe GmbH, Norden, Blaufärberstraße 2, 26506 Norden.Die Gesellschaft ist...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.12.2008 22:00:00
Glave Gruppe GmbH, Norden, Blaufärberstraße 2, 26506 Norden.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2008. Geschäftsanschrift: Blaufärberstraße 2, 26506 Norden. Gegenstand: a) der Erwerb von Grundstücken und die Errichtung von Gebäuden für Zwecke der Vermietung an Unternehmen der Glave-Gruppe zur Vermietung an Fremde; b) der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften aller Art; c) die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet des betrieblichen Rechnungswesens (Buchhaltung, Kostenrechnung, Lagerbuchführung etc.) sowie der betriebswirtschaftlichen Planung insbesondere für Unternehmen der Glave-Gruppe; d) der An- und Verkauf und die Vermietung von Maschinen und Kraftfahrzeugen aller Art. Stammkapital: 6.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Glave, Volker, Berumbur, *XX.XX.XXXX; Glave, Stefan, Norden, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Glave GmbH & Co. Vermögensverwaltung KG, Norden (Amtsgericht Aurich, HRA 100604) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Glave, Stefan aus Norden,
Glave, Volker aus Berumbur