Veröffentlichungen vom Amtsgericht Tostedt zum Aktenzeichen HRB 200749
Firma: Ev. Krankenhaus Ginsterhof GmbH
Sitz: Rosengarten
Adresse: Metzendorfer Weg 21, 21224 Rosengarten
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HRB 200749: Ev. Krankenhaus Ginsterhof GmbH, Rosengarten, Metzendorfer Weg 21, 2...
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Ev. Krankenhaus Ginsterhof GmbH, Rosengarten, Metzendorfer Weg 21, 21224 Rosenga...
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Ev. Krankenhaus Ginsterhof GmbH, Rosengarten (Metzendorfer Weg 21, 21224 Rosenga...
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Veröffentlichung vom 11.12.2007 22:00:00
Ev. Krankenhaus Ginsterhof GmbH, Rosengarten (Metzendorfer Weg 21, 21224 Rosengarten). 1.000.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2007 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Ev. Stiftung Krankenhaus Ginsterhof e.V. (AG Tostedt VR 1032) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 975.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Stammkapitals) und § 13 (Auflösung und Dauer) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.04.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2007 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.04.2007 Teile des Vermögens (Krankenhausbetrieb als Gesamtheit mit allen Aktiva und Passiva; zum näheren Inhalt wird auf den Ausgliederungsvertrag vom 20.04.2007 Bezug genommen) der Ev. Stiftung Krankenhaus Ginsetrhof e.V. mit Sitz in Rosengarten (AG Tostedt (VR 1032)) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.11.2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
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