Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hildesheim zum Aktenzeichen HRB 200657
Firma: Gerberding Beteiligungs GmbH
Sitz: Holzminden
Veränderungen
Veröffentlichung vom 29.09.2020 19:00:00
HRB 200657: Gerberding Beteiligungs GmbH, Holzminden, Wiesenweg 46, 37603 Holzminden. Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie insbesondere der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ein Geschäftsführer hat stets eine familienangehörige Person zu sein ("Familienangehöriger Geschäftsführer"). Familienangehörige Personen im Sinne des vorstehenden Satzes sind Herr Horst-Otto Gerberding, dessen Ehefrau, Kirsten Gerberding, und deren drei Kinder, Clarissa, Caroline und Alexander sowie die jeweiligen Abkömmlinge und die jeweiligen Abkömmlinge nachfolgender Generationen, einschließlich adoptierter Abkömmlinge, jedoch mit Ausnahme nichtehelicher Kinder männlicher Nachkommen und ihrer Abkömmlinge, sofern diese nichtehelichen Kinder in keiner engen familiären Beziehung zum jeweiligen leiblichen Vater stehen; eine enge familiäre Beziehung zum jeweiligen leiblichen Vater wird angenommen, wenn der leibliche Vater und die leibliche Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des nichtehelichen Kindes einen gemeinsamen Haushalt unterhalten und diesen nach der Geburt fortführen. Weitere Geschäftsführer können andere als familienangehörige Personen i.S.d. Satzes 3 dieses Absatzes sein ("Fremdgeschäftsführer"). Die Geschäftsführer müssen mindestens 28 Jahre alt sein. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so ist ein Familienangehöriger Geschäftsführer stets einzelvertretungsbefugt. Ein Fremdgeschäftsführer ist stets nur zusammen mit zumindest einem weiteren, Familienangehörigen Geschäftsführer vertretungsbefugt. Die Geschäftsführer sind für alle Rechtsgeschäfte, die sie als Geschäftsführer der Komplementärin der Kommanditgesellschaft mit der Kommanditgesellschaft vornehmen, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Gesellschafterversammlung bzw. der Beirat kann, im Fall der Zuständigkeit gemäß Abs. 2 Satz 2 dieser Vorschrift, einen oder mehrere Geschäftsführer auch für sonstige Fälle (allgemein oder für den Einzelfall) von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.Veränderungen
HRB 200657: Gerberding Beteiligungs GmbH, Holzminden, Wiesenweg 46, 37603 Holzmi...
Neueintragungen
Gerberding Beteiligungs GmbH, Holzminden (Wiesenweg 46, 37603 Holzminden). Gesel...