Veröffentlichungen vom Amtsgericht Göttingen zum Aktenzeichen HRB 200641
Firma: Evangelisches Krankenhaus Göttingen-Weende gGmbH
Sitz: Göttingen
Adresse: An der Lutter 24, 37075 Göttingen
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HRB 200641: Evangelisches Krankenhaus Göttingen-Weende gGmbH, Göttingen, An der ...
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Veröffentlichung vom 30.09.2015 19:01:00
HRB 200641:Evangelisches Krankenhaus Göttingen-Weende gGmbH, Göttingen, An der Lutter 24, 37075 Göttingen.Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Gesundheitswesens im Sinne evangelischer Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Kirche und in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe (grundlegende Zweckrichtung). Sie dient im Rahmen ihrer sachlichen Möglichkeiten der stationären, teilstationären und ambulanten Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten und der Heilung von Kranken und Hilfsbedürftigen ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Die Gesellschaft nimmt darüber hinaus die Aufgaben eines akademischen Lehrkrankenhauses wahr und dient der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Studenten und Ärzten. Zudem dient die Gesellschaft im Rahmen des Zwecks der Altenpflege und der Hilfe von Behinderten. Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere der Betrieb des Evangelischen Krankenhauses Göttingen-Weende und des Evangelischen Krankenhauses Neu-Mariahilf einschließlich des Betriebes von Pflege- und Nebeneinrichtungen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.08.2015 mit der Evangelisches Krankenhaus Neu-Mariahilf gGmbH mit Sitz in Göttingen (Amtsgericht Göttingen HRB 2370) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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