Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen HRB 200406
Firma: Diakonische Dienste Hannover gGmbH
Sitz: Hannover
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HRB 200406: DIAKOVERE gGmbH, Hannover, Anna-von-Borries-Straße 1-7, 30625 Hannov...
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Vorgänge ohne Eintragung
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Vorgänge ohne Eintragung
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Veröffentlichung vom 19.03.2007 15:38:00
Diakonische Dienste Hannover gGmbH, Hannover (Anna-von-Borries-Straße 1-7, 30625 Hannover). Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Zweck des Unternehmens ist die Förderung der Bildung und Erziehung. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Beschäftigten im Sozial- und Gesundheitswesen. Darüber hinaus veranstaltet die Gesellschaft fachspezifische und berufsübergreifende Seminare, Qualifizierungsmaßnahmen und Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeiter1 von Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens. Die Gesellschaft widmet sich ferner der Vermittlung von aktuellen pflegerischen, medizinischen und christlich-ethnischen Themen. 1 Sämtliche nachfolgenden Personen- und Funktionsbezeichnungen verstehen sich sowohl in weiblicher als auch in männlicher Form. 2. Darüber hinaus ist Zweck der Gesellschaft die Förderung des öffentlichen Gesundheits-, Sozial- und Wohlfahrtswesens in praktischer Nächstenliebe. Zur Verwirklichung dieser Zwecke ist Gegenstand des Unternehmens die Errichtung, der Betrieb bzw. die Übernahme oder Teilübernahme von Einrichtungen des öffentlichen Gesundheits- Sozial- und des Wohlfahrtswesens sowie den damit verbundenen Hilfsbetrieben und Nebeneinrichtungen. Ferner verwirklicht die Gesellschaft die vorstehend genannten Zwecke, indem ise als Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung Mittel beschafft und diese insgesamt anderen steuerbegünstigten Körperschaften, die Träger von Einrichtungen des Gesundheits-, Sozial- und des Wohlfahrtswesen sind, zuwendet, um sie dadurch bei der Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke im vorstehende Sinne zu fördern und zu unterstützen. Die Mittelbeschaffung geschieht vor allem durch Spendensammlungen sowie aus Schenkungen, Vermächtnissen und sonstigen Zuwendungen Dritter. Solche Mittel wird die Gesellschaft vollständig an die vorgenannten steuerbegünstigten Körperschaften weiterleiten, sobald vorrangig die der Diakonische Dienste Hannover gGmbH angeschlossenen Unternehmen in ihrer Eigenschaft als steuerbegünstigte Körperschaften gefördert werden sollen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Die Begünstigten können aus der Zuwendung der Mittel keinen Rechtsanspruch auf weitere Förderung gegen die Gesellschaft herleiten. 3. Außerdem verfolgt die Gesellschaft kirchliche Zwecke durch Sicherstellung von Seelsorge für Kranke, zu pflegende oder zu rehabilitierende Personen und durch eine kirchlich-diakonische Ausbildung der in den verbundenen Einrichtungen tätigen Mitarbeiter. 4. Die Gesellschaft kann alle zur Unterhaltung der genannten Einrichtungen notwendigen Nebenbetriebe und flankierenden Einrichtungen gründen oder betreiben. Sie kann alle Geschäfte eingehen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen, insbesondere steuerbegünstigte Gesellschaften gründen oder sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. 1. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, der/die mit Ausnahme der anlässlich der Gründung zu bestellenden Geschäftsführer von dem Aufsichtsrat in der Regel auf die Dauer von bis zu fünf Jahren berufen wird/werden. Wiederholte Berufung ist zulässig. Ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit der/des Geschäftsführer/s entscheidet der Aufsichtsrat über eine erneute Berufung. Einer der Geschäftsführer muß ordinierter Geistlicher einer Gliedkirche der EKD sein. 2. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch jeweils zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten, es sei denn, einem Geschäftsführer wird durch Beschluss des Aufsichtsrats Alleinvertretungsbefugnis eingeräumt. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist dieser stets alleinvertretungsberechtigt. 3. Jeder Geschäftsführer kann durch Beschluss des Aufsichtsrats von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § § 2 (Gegenstand des Unternehmens);5 (Verfügung über Geschäftsanteile);18 (Geschäftsführung und Vertretung) und 19 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Gefundene Marken zu: Diakonische Dienste Hannover Ggmbh | ||||||
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Aktenzeichen | Zustand | Art | Wiedergabe | Eintragungsdatum | Inhaber | Vertreter |
DE3020110372128 | Marke eingetragen | Wort-Bildmarke | Diakonische Dienste Hannover | 02.12.2011 | Diakonische Dienste Hannover gGmbH, 30625 Hannover, DE | Göhmann Rechtsanwälte, 30159 Hannover, DE |
DE3020110372136 | Marke eingetragen | Bildmarke | Bildklasse(n) Wien: 26.04.09, 29.01.01 | 02.12.2011 | Diakonische Dienste Hannover gGmbH, 30625 Hannover, DE | Göhmann Rechtsanwälte, 30159 Hannover, DE |
DE3020110514100 | Marke eingetragen | Bildmarke | Bildklasse(n) Wien: 26.04.09 | 17.01.2012 | Diakonische Dienste Hannover gGmbH, 30625 Hannover, DE | Göhmann Rechtsanwälte, 30159 Hannover, DE |