Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lüneburg zum Aktenzeichen HRB 200405
Firma: Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mit beschränkter Haftung
Sitz: Lüneburg
Veränderungen
Veröffentlichung vom 01.12.2021 21:45:00
HRB 200405: Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mit beschränkter Haftung, Lüneburg, Haagestraße 4, 21335 Lüneburg. Die Gesellschafterversammlung vom 13.10.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft), 3 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft), 6 (Stammkapital), 7 (Gesellschafterversammlung), 9 (Geschäftsführung und Vertretung), 10 (Rechte und Pflichten der Geschäftsführung), 11 (Aufsichtsrat), 12 (Sitzungen des Aufsichtsrats), 13 (Programmbeirat), 14 (Angliederung weiterer Geschäftszweige), 15 (Jahresabschluss), 21 (Public Corporate Governance Kodex) und 22 (Personal) und mit ihr die Änderung der Firma sowie des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mit beschränkter Haftung. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Förderung der auf einer demokratischen Grundlage beruhenden, freien, parteipolitisch ungebundenen und religiös neutralen Bildungs- und Kulturarbeit in Landkreis und Hansestadt Lüneburg. Die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland, besonders in Landkreis und Hansestadt Lüneburg, sollen unterstützt werden, sich durch allgemeine, berufliche, persönliche, soziale und kulturelle Bildung zur Teilhabe, Mitveranwortung und Mitbestimmung im Leben zu befähigen. Das kulturelle Leben in Landkreis und Hansestadt Lüneburg soll gestärkt werden. Dem Handeln der Gesellschaft liegen Werte der sozialen Gerechtigkeit, der interkulturellen Integration, der Toleranz und der Chancengleichheit zur Grunde. (2) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch die Planung, Organisation, Bereitstellung und Förderung von wohnortnahen Bildungs- und Kulturangeboten jeglicher Art nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Dazu gehört der Betrieb einer finanzhilfeberechtigten "Volkshochschule REGION Lüneburg (VHS)" nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG) zur Förderung der außerschulischen Erwachsenen- und Jugendbildung. Die Förderung der musikalischen Ausbildung bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und die Übernahme weiterer Aufgaben im Bildungs- und Kulturbereich wie z. B. die Förderung von Kunstausstellungen, das Betreiben weiterer Bildungseinrichtungen, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann, sind weitere mögliche Betätigungsgebiete. (3) Mit dem Betrieb der "VHS" nimmt die Gesellschaft den gesetzlichen Auftrag nach dem NEBG in der jeweils geltenden Fassung wahr. Sie stellt ein bedarfsgerechtes Grundangebot an außerschulischer Erwachsenen- und Jugendbildung durch Veranstaltungen der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Bildung sicher. Zu den Aufgabe der Gesellschaft gehören dabei auch geförderte Maßnahmen z. B. nach SGB II und SGB III. Der Zugang zu den Veranstaltungen ist für jedermann offen, unabhängig von Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer, weltanschaulicher und religiöser Anschauung und beruflicher und gesellschaftlicher Stellung. Die Gesellschaft informiert die Öffentlichkeit regelmäßig und umfassend über die aktuellen Bildungsangebote. (4) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Gesellschaft zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich nach Maßgabe dieses Vertrages an deren Einrichtungen beteiligen, weitere Einrichtungen schaffen und Interessengemeinschaften eingehen. Im Gesellschaftsvertrag ist die Entsendung einer der Beteiligung entsprechenden Anzahl von Vertreter/innen der Gesellschaft in der Gesellschafterversammlung sicherzustellen. § 138 NKomVG ist entsprechend anzuwenden. Sofern durch die Schaffung neuer Einrichtungen wirtschaftliche Geschäftsbetriebe im Sinne des § 14 Abgabenordnung (AO) entstehen, ist dieses nur zulässig, sofern der Status der Gemeinnützigkeit nicht gefährdet ist. (5) Die Gesellschaft kann für ihre gemeinnützigen Zwecks im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen alle sonstigen Rechtsgeschäfte vornehmen, die im Interesse der Gesellschaft liegen. Sie kann sich an anderen Gesellschaften beteiligen und weitere begründen. (6) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der AO. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (7) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die nach diesem Vertrag zulässigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter/innen erhalten/erhält weder Gewinnanteile noch Sonderzuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft. (8) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
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